„Phase 1“
Grundlagenermittlung ist das A und O
Die Leistungsphase 1 der HOAI, die Grundlagenermittlung, erfährt gerne eine eher nebensächliche Behandlung in der Anfangsphase eines Planungsauftrages. Die berühmten zwei Prozent in der Honorarberechnung bei Gebäuden, die vereinbart jedoch zuweilen wenig beachtet werden.
Die „Phase 1“ rückt in ein anderes Licht, wenn der Sachverständige Peter Klumpp berichtet, dass über 90 Prozent der Planungsfehler, die ihm begegnen, auf fehlerhafter Grundlagenermittlung beruhen.
Eine unzureichende Auseinandersetzung mit der Aufgabe und ihren vielfältigen Abhängigkeiten kann Planende bis in die Bauausführung verfolgen und bei der Bauüberwachung wieder einholen.
Bei Handwerkern schätzt Peter Klumpp den Prozentsatz der Schadenfälle durch mangelnde Grundlagenermittlung auf 50-70 % der Haftpflichtschäden.
Dazu gehören neben fehlerhafter Verarbeitung von Anschlüssen insbesondere das Ignorieren von Herstellerrichtlinien, Architektenplänen und Detailzeichnungen.